Hierzu erklärt der Landtagsabgeordnete Matthias Arends: „Durch die Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist der Startschuss für die Kommunen und Vereine gefallen – ab sofort können die Fördermittel beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport beantragt werden.“
Kommunen können die Fördermittel ebenso beantragen wie Vereine, die im Landessportbund organisiert sind. Dabei werden 80 Prozent der Gesamtsumme an die Kommunen und 20 Prozent an die Vereine in Niedersachsen gehen. Durch die neue Richtlinie soll dabei insbesondere die Sanierung von Turn- und Schwimmhallen, aber auch von Sportplätzen gefördert werden. Bewerbungsschluss für die erste Förderphase ist der 31. Mai 2019.
„Besonders vor dem Kontext der Attraktivitätssteigerung des ländlichen Raums sind Sportstätten unabdingbar. Sie sind zentraler Begegnungsort und erhöhen die Lebensqualität und allgemein die Attraktivität des Wohnorts. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass unsere Sportanlagen in einem guten Zustand sind. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass auch unsere Kommunen und die hiesigen Vereine von der Landesförderung profitieren werden“, erklärt Arends.