– Das europäische Recht ist dahingehend anzupassen, dass ein regionales Bestandsmanagement, analog den Grenzen der Bundesländer, ermöglicht wird.
Hierzu bedarf es:
a) einer klaren Positionierung auf Bundesebene, dass eine solche Änderung auf EU-Ebene beantragt wird und
b) einem Fahrplan, aus dem hervorgeht, welcher zeitlicher Rahmen dem Verfahren zu einer solchen Änderung hinterlegt wird.
– Sogenannte Problemwölfe müssen gezielt entnommen werden können. Der Bund muss die zu hohen Hürden im Bundesnaturschutzgesetz abbauen.
Der Bund muss ebenso Gespräche mit der EU aufnehmen, damit das Bundesnaturschutzgesetz und die Landes-Jagdgesetze verändert werden, um die Entnahme von Wölfen im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit Nutztierrissen oder Annäherungen an Siedlungsgebiete weitestgehend zu ermöglichen.
– Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere durch Zäune und Herdenschutzhunde, müssen schnell und auskömmlich gefördert werden. Darüber hinaus müssen Mittel bereitgestellt werden, um die hohen tierärztlichen Kosten für verletzte, aber nicht getötete Weidetiere aufzufangen.
Im Sinne einer schnelleren Handlungsfähigkeit fordern wir eine Beweislastumkehr. Wird ein Wolfsriss durch die Wolfsberaterinnen und Wolfsberater als wahrscheinlich erachtet, so können unverzüglich die weiteren Schritte eingeleitet werden.
– In Gebieten mit temporären Hotspots von Wolfsangriffen sollte aufgrund von sofortigen Besichtigungsgutachten durch Wolfsberaterinnen und Wolfsberater eine Entnahme von Wölfen zur Regulierung kurzfristig ermöglicht werden.
– Dem Deichschutz muss eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Zusätzlich sind in Gebieten, in denen klassische Herdenschutzmaßnahmen nicht möglich oder unverhältnismäßig sind, zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
– Eine sofortige Feststellung des Erhaltungszustandes des Wolfes in Niedersachsen.
Die vollständige Positionierung findet ihr in Kürze auf meiner Webseite – Link dann in den Kommentaren.